High Class Fitness GbR Allgemeine Vertragsbedingungen
1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Vertragspartner des Mitglieds ist die High Class Fitness GbR, Freie-Vogel-Straße 5, 44263
Dortmund; Tel.: +49231 / 993 263 22; E-Mail: dortmund@highclassfitness.de; Umsatzsteuer
Ident-Nr.: DE 282602891
High Class Fitness GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragspartner des Mitglieds ist die High Class Fitness GmbH, Alte Sattelfabrik 1, 61350
Bad Homburg von der Höhe; Tel.: +496172 / 918 60 80; E-Mail:
badhomburg@highclassfitness.de; Amtsgericht Bad Homburg von der Höhe; Umsatzsteuer
Ident-Nr.: DE 303486784
High Class Fitness Köln GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragspartner des Mitglieds ist die High Class Fitness Köln GmbH, Wilhelm-Ruppert-
Straße 38, 51147 Köln; Tel.: +492203 / 961 16 00; E-Mail: köln@highclassfitness.de;
Amtsgericht Köln; Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 319488913
High Class Fitness GV GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragspartner des Mitglieds ist die High Class Fitness GV GmbH, Friedrich-Bergius-Straße 2,
41516 Grevenbroich; Tel.: +492181 / 296 800; E-Mail: grevenbroich@highclassfitness.de;
Amtsgericht Mönchengladbach; Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 303486784
High Class Fitness GbR Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragspartner des Mitglieds ist die High Class Fitness Dormagen GmbH, Hamburger Str. 6, 41540
Dormagen; Tel.: +492133 / 936 38 50; E-Mail: dormagen@highclassfitness.de; Umsatzsteuer
Ident-Nr.: DE 346452738
High Class Fitness Löhne GmbH Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragspartner des Mitglieds ist die High Class Fitness Löhne GmbH, Weihestraße 114,
32584 Löhne; Tel.: +495731 / 785 602; E-Mail: löhne@highclassfitness.de; Amtsgericht Bad
Oeynhausen; Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE 341225365
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von High
Class Fitness mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit High Class Fitness abgeschlossenen
Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer von High Class Fitness betriebenen
Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung
auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Mitgliedsvertrag) berechtigt sind.
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
1.2. Vertragsabschluss im Studio
Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem
Mitglied und High Class Fitness mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch
High Class Fitness zustande. Bei Verträgen die im Studio unterzeichnet werden, besteht kein
Widerrufsrecht.
1.3. Vertragsabschluss Online
Wenn das Mitglied mit High Class Fitness einen Vertrag online abschließen will, gibt das
Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen" ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig
bestellen" werden dem Mitglied sämtliche eingegebenen Daten angezeigt und es hat die
Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine
Annahmeerklärung von High Class Fitness per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail"). High Class
Fitness speichert den Vertragstext und sendet dem Mitglied den Vertragstext sowie diese
Allgemeinen Vertragsbedingungen per E-Mail mit der Bestätigungs-E-Mail zu. Der Antrag
des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen,
gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch High Class Fitness, in Textform gegenüber
dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von vierzehn Tagen kann auch das
Mitglied den Vertragsabschluss mit High Class Fitness in Textform gegenüber High Class
Fitness ohne Angabe von Gründen widerrufen.
1.4. Besonderheiten für Jugendliche und nicht voll Geschäftsfähige
Personen, vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Mitglieder,
die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie Mitglieder, die das 18. Lebensjahr
erreicht haben, aber nicht voll geschäftsfähig sind, können mit High Class Fitness keinen
Vertrag online abschließen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein
Vertrag mit High Class Fitness nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen
werden, welche schriftlich vorgelegt werden muss.
1.5. Member-Card
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsabschluss
beim ersten Studiobesuch eine Member-Card, die ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Die
Kartenübergabe begründet im Fall des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf
Nutzung des Studios.
1.6. Aufschiebende Bedingung bei Vertragsschluss im Vorverkauf oder während
behördlich angeordneter Schließung
Verträge, die im Rahmen des Vorverkaufs einer Studio-Neueröffnung oder während der
vorübergehenden Schließung eines Studios aufgrund behördlicher Anordnung oder
gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Corona-Pandemie) geschlossen werden, stehen
unter der aufschiebenden Bedingung der Eröffnung des jeweiligen Studios bzw. des
Wegfalls des behördlichen oder gesetzlichen Öffnungsverbots für das jeweilige Studio. Das
bedeutet, dass der Vertrag zwar bereits zum Zeitpunkt des oben beschriebenen
Vertragsschlusses nach Ziffer 1.2. bzw. Ziffer 1.3. zustande kommt, die gegenseitigen
vertraglichen Leistungspflichten von High Class Fitness und des jeweiligen Mitglieds werden
jedoch erst mit Eintritt der Bedingung (d. h. am Tag der erstmaligen Eröffnung des Studios
bzw. am Tag der Wiedereröffnung des Studios nach Aufhebung des behördlichen oder
gesetzlichen Öffnungsverbots) wirksam. Insbesondere ist das Mitglied vor Eintritt der
Bedingung nicht zur Zahlung der Beiträge und High Class Fitness vor Eintritt der Bedingung
nicht zur Bereitstellung des Studios verpflichtet. Die Vertragslaufzeit beginnt jedoch bereits
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem
Mitgliedsvertrag Zutritt zu einem oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese
während der Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in jedem Studio aushängenden
Hausordnung, die Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ist. Die
Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Studios/der
Geräte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.3. Zutritt nur mit Member-Card
Durch die Member-Card erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne
Mitnahme der Member-Card ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, sofern dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten
Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig
ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.5. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgeld für die Inanspruchnahme von
weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Nutzung des Studios nur
enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.6. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen
im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrückliche etwas anderes vereinbart wurde.
2.7. Nutzung der Spinde
Im Studio stellt High Class Fitness dem Mitglied im Rahmen der Verfügbarkeit
verschließbare Spinde zur Nutzung während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine
Nutzung der Spinde außerhalb der Anwesenheitszeiten ist nicht erlaubt. Bei einer Nutzung
außerhalb der Anwesenheitszeiten ist High Class Fitness berechtigt, die Spinde zu öffnen
und zu leeren.
2.8. Nutzung der Parkplätze
Die von High Class Fitness zur Verfügung gestellt Kundenparkplätze, dürfen nur während
der Anwesenheitszeiten im Studio genutzt werden. High Class Fitness ist berechtigt,
Parkkarten auszustellen, die gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sind. Bei einer Nutzung
der Parkplätze außerhalb der Anwesenheitszeiten im Studio ist High Class Fitness
berechtigt, das Fahrzeug kostenpflichtig abschleppen zu lassen.
2.9. Schwangere, körperlich verletzte und geschwächte Personen
Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte nicht erforderlich. Im Übrigen
werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder
geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb
der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Member-Card
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Member-Card zu sorgen. Jeder
Verlust der Member-Card oder ihre Beschädigung ist unverzüglich High Class Fitness zu
melden. Für die Ausstellung einer neuen Member-Card bei Verlust oder Beschädigung der
Member-Card ist eine Gebühr in Höhe von 19,99 € zu zahlen, es sei denn, das Mitglied hat
den Verlust oder die Beschädigung nicht verschuldet oder es weist nach, dass High Class
Fitness überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die alte
Member-Card verliert mit Aktivierung der neuen Member-Card ihre Gültigkeit.
3.2. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft / Weitergabe der Member-Card
Die Mitgliedschaft bei High Class Fitness ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Member-Card ausschließlich persönlich zu verwenden
und nicht an Dritte weiterzugeben. Für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe an Dritte
schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 200,00. Diese Klausel schließt
die Geltendmachung von Schadensersatz durch High Class Fitness nicht aus; die
Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet. Dem Mitglied bleibt die Möglichkeit
nachgelassen, nachzuweisen, dass High Class Fitness überhaupt kein Schaden oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied teilt High Class Fitness bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse mit,
über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich
damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von High Class Fitness (z. B.
Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom
Mitglied angegebene Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied
angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der
vertragsrelevanten Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung
teilt das Mitglied High Class Fitness die geänderten Daten unverzüglich mit.
3.4. Identitätskontrolle
Um sicherzustellen, dass die Member-Card nur von Mitgliedern persönlich genutzt wird, stellt
das Mitglied High Class Fitness ein Foto von sich zur Verfügung, welches von High Class
Fitness gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich
High Class Fitness vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt im Studio durch eine
Lichtbildausweis Kontrolle zu prüfen.
3.5. Konsumverbot / Verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio von High Class Fitness zu rauchen,
alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt,
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten
Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche
Leistungsfähigkeit des Mitglied steigern sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische
Getränke in ein Studio von High Class Fitness mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem
Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in
den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich
zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Betrag/ anteiliger Beitrag vereinbart, wird
dieser am nächsten 01. oder am nächsten 15. fällig.
4.1.2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines
Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der
Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat abgebucht.
Barzahlung ist bei High Class Fitness nicht möglich.
4.1.3. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist High
Class Fitness berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch
die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das
Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet.
4.2. Nutzung des Trainingsräume
Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage, Erholungs- und Clubräume
auf Mietbasis und wenn vorgesehen, die Teilnahme an Kursen auf gemischter Miet- und
Dienstleistungsbasis, sowie die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des
Studios.
4.3. Preisanpassungsrecht
4.3.1. High Class Fitness ist berechtigt, die Beiträge maximal einmal im Jahr an sich
verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den
Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer, steigende Energiekosten oder die
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den
regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein
Kündigungsrecht zu. High Class Fitness wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in
Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der
Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.3.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche
Beitrag entsprechende. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die
vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. das Startparket) zu begleichen, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird High Class Fitness hierfür
ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass
sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und
Gebühren aufweist.
4.5. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich High Class Fitness das Recht vor,
dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied
schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen
Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn-
und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / RUHEZEITEN
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit.
Solange auf dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, verlängert sich die
Vertragslaufzeit jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von High
Class Fitness vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf
dem Mitgliedsvertrag angegebene Kündigungsfrist. Für Verträge die vor dem 01.03.2022
abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Verlängerung bis
max. 12 Monate).
5.2. Ruhen der Mitgliedschaft und Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des
Mitgliedsbeitrags
5.2.1. Das Mitglied hat die Möglichkeit, seine Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Die Ruhezeit
darf pro Vertragsjahr höchstens einen Monat betragen und ist nur für einen vollen
Kalendermonat möglich. Für die Dauer des Ruhens ist das Mitglied von der Zahlung des
Monatsbeitrags befreit. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des Ruhemonats
per E-Mail beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des
Ruhens der Mitgliedschaft. Nach einreichen der Kündigung kann das Mitglied keinen Antrag
mehr auf Ruhen der Mitgliedschaft stellen.
5.2.2. Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit gehindert, das Studio
zu nutzen, kann es gegenüber High Class Fitness in Textform erklären, dass es
krankheitsbedingt zu einer Nutzung des Studios nicht im Stande ist. Das Mitglied hat mit der
Erklärung eine geeignete Bescheinigung (z. B. ärztliches Attest) vorzulegen. Das Mitglied ist
ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei High Class Fitness für die weitere Dauer
seiner Hinderung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die Mitgliedschaft
verlängert sich um den Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des
Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr.
5.2.3. Dieses Recht, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur
außerordentlichen Kündigung seines Vertrages unberührt.
5.3. Erklärung der Kündigung
5.3.1. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer
zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.3.2. Jedes Mitglied kann bei einem Wohnortwechsel gegen Vorlage einer
Meldebescheinigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die
Mitgliedschaft kündigen, wenn die kürzeste Fahrtstrecke vom neuen Wohnort des Mitglieds
zum nächstgelegenen High Class Fitnessstudio mehr als 30 km beträgt.
5.3.3. Die Parteien können die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos
kündigen. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung oder die Einnahme
unerlaubter Substanzen, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien
(gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) High Class Fitness zur fristlosen Kündigung der
Mitgliedschaft.
5.3.4. High Class Fitness ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt,
wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei
Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt High Class Fitness aus wichtigem Grund, kann High Class
Fitness den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger
Fälligkeit als Schadensersatz geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat die Kündigung
durch High Class Fitness aus wichtigem Grund nicht verschuldet oder es weist nach, dass
High Class Fitness überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
6. „High Class Fitness“ App
High Class Fitness betreibt eine App mit dem Namen „High Class Fitness“. Dort kann das
Mitglied einen Account erstellen und hat die Möglichkeit, Online-Angebote (z. B.
Trainingspläne, Online-Kurse) zu nutzen, seine Vertragsdaten zu verwalten sowie eine
Ruhezeit zu beantragen oder den Vertrag zu kündigen. Zukünftig kann High Class Fitness
die Möglichkeit anbieten, auch den Widerruf über die High Class Fitness App zu erklären.
Die Nutzung der App für diese Erklärungen ist freiwillig. Alle Erklärungen gegenüber High
Class Fitness können jederzeit auch auf jedem anderen zulässigen Weg abgegeben werden.
Der Widerruf kann in jeder beliebigen Form erklärt werden, die Kündigung muss schriftlich
erfolgen. Im Rahmen der Nutzung der App gelten gesonderte AGB und es findet ein
gesonderter Vertragsschluss statt.
7. Haftung
Die Haftung von High Class Fitness, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig
verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch
diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von
High Class Fitness für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von High Class Fitness, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von High Class Fitness für Schäden
aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher
Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf
(vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung von High Class Fitness ausgeschlossen. Soweit die Haftung für
Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der
Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von High Class Fitness.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt High Class Fitness mit, dass sie nicht bereit
ist, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8.2. Änderung dieser AGB
High Class Fitness ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme
der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten
sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
High Class Fitness wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied
Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach
Inkenntnissetzung zu widersprechen und besonders darauf hinzuweisen, dass die
Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
High Class Fitness aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen
des Mitglieds gegen High Class Fitness auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach
Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder
werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen
unberührt.